Fischer
Preis- und Nutzungsbestimmungen für die Verwendung von 460-Liter-Behältern von Pack and Sea.
Gültig ab 1. Januar 2025.
1. Anwendung
Behälter von Pack and Sea dürfen nur im Zusammenhang mit dem Fang, dem Handel, der Verteilung und der Lagerung von Fischen und Schalentieren genutzt werden. Behälter können während des Mietzeitraums nicht wiederverwendet werden. Die Gebühr deckt eine einzige Anlandung innerhalb eines Mietzeitraums ab.
2. Nutzerregistrierung
Im Zusammenhang mit der Auslieferung von Behältern von Pack and Sea werden die Behälter auf Schäden überprüft und die Nutzer durch Scannen registriert.
3. Verkauf von Fischen auf Auktionen in DK
Im Zusammenhang mit dem Verkauf von auf See verpackten Fischen und Schalentieren auf Auktionen wird eine Gebühr in Höhe von DKK 40,00 pro Behälter vom Auktionshaus erhoben.
4. Direkte Anlandungen
Vertragsanlandungen werden als Auktionsverkäufe betrachtet. Das Schiff ist dafür verantwortlich, Pack and Sea über die Anzahl der angelandeten Behälter zu informieren oder die Verantwortung dafür an den Empfänger der Behälter zu übergeben. Die Gesamtmiete für Schiff und Empfänger wird pro Behälter mit DKK 70,00 abgerechnet.
5. Anlandung und Verkauf im Ausland
Das Schiff ist für die Angabe der Anzahl und die Bezahlung der Miete für Behälter von Pack and Sea verantwortlich. Werden Behälter zum Verkauf genutzt, wird eine Gebühr in Höhe von DKK 70,00 vom Schiff erhoben. Das Schiff ist für die Behälter verantwortlich, bis diese abgeliefert werden.
6. Ablieferung von Behältern im Ausland
Bei der Ablieferung von Behältern im Ausland berechnet Pack and Sea ggf. zusätzliche Kosten für Waschen, Einsammeln und Heimtransport. Wenn ein Behälter nicht innerhalb von 8 Wochen zurückgegeben wird, wird für die erneute Vermietung eine Gebühr in Höhe von DKK 40,00 pro Woche ab Woche 9 bis zur vollständigen Bezahlung des Behälters erhoben. Der Neupreis beträgt DKK 3400,00.
7. Behälter
Bei Beschädigungen an Behältern kann Pack and Sea Schadensersatz verlangen.
8. Eigentumsrecht
Pack and Sea behält jederzeit das Eigentumsrecht an den Artikeln von Pack and Sea. Bei der Rückgabe von Artikeln wird keine Rückerstattung gewährt. Allgemein Bestimmungen bzgl. Zahlungsfristen, Zinsberechnung usw. erscheinen auf den ausgestellten Rechnungen. Die angegebenen Preise können durch Vorstandsbeschluss geregelt werden, die gültige Fassung ist auf der Website www.packandsea.dk verfügbar.
Einkäufer und Exporteure
Preis- und Nutzungsbestimmungen für die Verwendung von 460-Liter-Behältern von Pack and Sea.
Gültig ab 1. Januar 2025.
1. Registrierung.
Beim Kauf von Fischen und Schalentieren in Pack-and-Sea-Behältern werden diese bei der Auktion gescannt, und der Käufer ist dann gemäß den vorliegenden Bestimmungen für den gemieteten Behälter verantwortlich. An Pack and Sea zurückgegebene Behälter werden gescannt, wodurch der verantwortliche Mieter/das verantwortliche Unternehmen von seiner Verantwortung entbunden und der Mietvorgang beendet wird.
2. Gebühren
Bei der Nutzung von Behältern, die Pack and Sea gehören, zahlt der Nutzer folgende Gebühren:
2.1. Die Miete für den Behälter wird wöchentlich ab dem Tag des Kaufs berechnet. Die Behältermiete für Woche 1 (7 Tage inkl. Kauftag) beträgt DKK 30,00 pro Behälter. Beim Kauf auf Auktionen wird die erste Wochenmiete vom Auktionshaus berechnet.
2.2. Die Behältermiete ab Woche 2 bis zur vollständigen Bezahlung des Behälters beträgt DKK 40,00 pro Behälter pro angefangener Woche. Pack and Sea berechnet die Miete ab Woche 2 und behält das Eigentumsrecht, vgl. Punkt 8, weswegen Behälter immer zurückgegeben werden müssen.
2.3. Bei der Rückgabe von Behältern wird keine Rückerstattung gewährt.
3. Weiterscannen
Behälter können/dürfen nicht weitergescannt werden.
4. Export von Behältern
Pack and Sea verfügt über Sammelstellen im Ausland. Bei der Ablieferung von Behältern im Ausland berechnet Pack and Sea Kosten für die Abwicklung und den Heimtransport. Nur die Ablieferung von Behältern an eine von Pack and Sea zugelassene Empfangszentrale im Ausland kommt einer Ablieferung gemäß Punkt 5 gleich.
5. Ablieferung von Behältern
Unternehmen, die Behälter von Pack and Sea nutzen, sind erst dann von der finanziellen Verantwortung gemäß diesen Bestimmungen entbunden, wenn der Behälter bei einer von Pack and Sea zugelassenen Sammelstelle zurückgegeben und eingescannt wurde. Die Ablieferung und Abholung von Behältern wird lokal vereinbart.
7. Behälter
Bei Beschädigungen an Behältern kann Pack and Sea Schadensersatz verlangen.
8. Eigentumsrecht
Pack and Sea behält jederzeit das Eigentumsrecht an den genannten Artikeln. Bei der Rückgabe von Artikeln wird keine Rückerstattung gewährt.