Allgemeine Vorgaben für die Anwendung von Pack and Sea A/S' Produkten.

Gilt ab 1. Juli 2017. 

Jeglicher Gebrauch der in Pack and Sea A/S' Besitz befindlichen Produkte unterliegt folgenden Bedingungen: 
 

  • Produkte im Besitz von Pack and Sea A/S können dadurch identifiziert werden, dass sie durch Pack and Sea A/S gekennzeichnet sind. (Paletten sind durch DSP A/S gekennzeichnet.) 
  • Die Kisten sind mit einem Etikett mit RFID-Tag, Barcode und visueller Registrierungsnummer versehen.  
  • Scannen und Registrieren der Kisten erfolgt nur Pack and Sea A/S' Regie und/oder nach Anweisungen von Pack and Sea A/S. 
  • Pack and Sea A/S ist nicht dafür verantwortlich, dass die Kisten für den vom Benutzer vorgesehen Zweck verwendet werden können. 
  • Ansprüche gegenüber Pack and Sea A/S als Folge des Gebrauchs der Kisten oder einer Vereinbarung über den Gebrauch der Kisten können in keinem Fall die gezahlte Benutzergebühr übersteigen. 
  • Pack and Sea A/S ist grundsätzlich nicht für den indirekten Verlust durch den Benutzer oder Dritter verantwortlich, hierunter Gewinnverlust als Folge des Gebrauchs der Kisten oder einer Vereinbarung über den Gebrauch der Kisten.  
  • Der Gebrauch der Kisten ist dadurch bedingt, dass der Benutzer von Pack and Sea oder von einem von Pack and Seas Kooperationspartnern zugelassen wird. Sollten sich die Voraussetzungen für eine Zulassung zu einem späteren Zeitpunkt ändern, so kann Pack and Sea A/S neue Bedingungen und Voraussetzungen festlegen, hierunter Kündigung des Gebrauchsrechts. 
  • Jeglicher Gebrauch der Kisten ist zugleich eine Anerkennung dessen, dass der entsprechende Benutzer ab der Nutzung als Selbstschuldner gegenüber Pack and Sea A/S für die Zahlung der Benutzergebühr und der Rücklieferung haftet.   
  • Das Eigentumsrecht an den Kisten verbleibt jederzeit bei Pack and Sea A/S. Mietzahlungen oder Ersatzzahlungen für verschollene oder nicht zurückgelieferte Kisten stellen somit keine Übertragung des Eigentumsrechts des Kisten dar. 
  • Die Kisten dürfen nicht weitervermietet werden. 
  • Die Kisten dürfen nicht zum Gegenstand eines Zurückbehaltungsrechts gemacht werden. 
  • Die Kisten dürfen nur in Verbindung mit Umsatz und Vertrieb von Fisch und Schalentieren benutzt werden. 
  • Der Benutzer zahlt eine vereinbarte Benutzergebühr pro Kiste gemäß den jeweils gültigen Preis- und Gebrauchsbestimmungen. 
  • Der Benutzer kann die Kiste für den Weiterverkauf des gekauften Inhalts gemäß den jeweils gültigen Preis- und Gebrauchsbestimmungen benutzen. Beim Weiterverkauf haftet der Benutzer weiterhin direkt gegenüber Pack and Sea A/S für alle Zahlungen, es sei denn, die Kiste wurde weitergescannt. 
  • In Verbindung mit dem Kauf auf den entsprechenden Fischauktionen akzeptiert der Benutzer, dass der Auktionator oder Pack and Sea A/S' Vertreter die damit verbundene Benutzergebühr erhebt. 
  • Der Benutzer akzeptiert, dass in Verbindung mit dem Kauf von Fisch und Schalentieren, die direkt vom Fahrzeug in Kisten geliefert werden, die damit verbundene Gebühr direkt beim Benutzer erhoben wird. 
  • Die Kosten für die Rücklieferung und den Transport der Kisten zu Pack and Sea A/S obliegt stets dem Benutzer.

Ein eventueller Transport nach Dänemark obliegt ebenfalls dem Benutzer.

  • Der Benutzer haftet für die Kisten ab dem Scannen der Kisten und bis zur Rücklieferung an Pack and Sea A/S oder bis zum Weiterscannen an einen neuen Benutzer. Beim zufälligen Untergang, bei Verlust, bei Beschädigung oder bei Verschlechterung der Kisten haftet der Benutzer. 
  • Jegliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Pack and Sea A/S und dem Benutzer, die sich aus dem Gebrauch der Kisten ergeben bzw. diese umfassen, werden nach dänischem Gesetz und am ordentlichen Gericht entschieden. Gerichtsstand ist Holstebro.